Zum 1. Januar 2021 werden die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm „Energiesparmaßnahmen“ der Stadt Puchheim erweitert. Ab diesem Zeitpunkt können Puchheimer Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen und Batteriespeichern beantragen.
Doch wer hat überhaupt Anspruch auf eine Bezuschussung?
Jeder, der Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen ist, Hausverwalter mit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und natürlich Mieter/innen mit der Zustimmung der Eigentümer können einen Antrag stellen.
In welchem Umfang wird gefördert?
Bei technisch sinnvoll vollbelegten Dachanlagen wird der über eine Leistung von 5 kWp hinausgehende Teil gefördert. Pro Kilowatt peak werden 150 Euro gezahlt, jedoch maximal 1.500 Euro.
Außerdem werden Batteriespeicher im Zusammenhang mit der Installation von PV-Anlagen bezuschusst, um eine bessere Ausnutzung des Energieertrags zu erreichen. Dabei ist maximal eine Kilowattstunde Batteriespeicher-Nutzkapazität pro kWp Leistung der PV-Anlage förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Euro pro kWh, jedoch maximal 1.500 Euro.
Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie hier.
Sehr gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer PV-Anlage von Anfang bis Ende. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.